Änderungen von A8 zu A8
| Ursprüngliche Version: | A8 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 28.01.2026, 21:28 |
| Neue Version: | A8 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.02.2026, 17:23 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig beschließt die Änderung der Finanzordnung.
In der Finanzordnung wird in § 15 die Ziffer 6 wie folgt ersetzt:
"6. Mitgliedsbeiträge und Mandatsträger*innenbeiträge sind getrennt zu entrichten und als solche auszuweisen. Die Einzelheiten, wie die Höhe des Beitrags, die Berücksichtigung von Unterhaltsbelastungenn und das Erhebungsverfahren, werden durch den Kreisvorstand in einer Mandatsträgerbeitragsordnung konkretisiert, die veröffentlich wird und durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden kann.
(Die bisherige Reglung aus § 15 Ziffer 6 entfällt damit vollständig.
Die Finanzordnung wir im §17§15 um folgenden Absatz ergänzt: